Neue, verschärfte Regeln auf Alpenpässen in Südtirol
- 14. Juli 2026
(Aktualisiert: 04.08.2026)
Südtirol verschärft Regeln für Motorrad- und Oldtimer-Touren auf beliebten Alpenpässen
Motorradfahrer, Vespa Fahrer, Oldtimer-Besitzer und Veranstalter von Ausfahrten und Rallyes müssen sich auf wichtige Änderungen in Südtirol einstellen.
Die Südtiroler Landesregierung am 19.06.2026 beschlossen, organisierte Motorsportveranstaltungen auf zahlreichen bekannten Passstraßen künftig zu untersagen.
Betroffen sind unter anderem das Stilfserjoch, Timmelsjoch, Jaufenpass, Grödnerjoch und Sellajoch, Karerpass.
Das Verbot betrifft nicht nur klassische Rallyes oder Bergrennen. Auch organisierte Motorradtouren, Oldtimer-Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten (von Clubs / Organisationen) können unter die neuen Regelungen fallen, wenn diese offiziell geplant, beworben oder von einem Veranstalter koordiniert werden. Privatfahrten sind vom Verbot bisher unberührt!
Zusätzlich wird u. a. ab September 2026 ein generelles Verkehrsverbot (Durchfahrtsverbot) für Touristen am Grödner Joch umgesetzt.
Was bleibt erlaubt?
Für Motorradfahrer und Autofahrer ändert sich im normalen Reiseverkehr zunächst nichts. Die beliebten Alpenpässe dürfen weiterhin privat und individuell befahren werden. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen organisierte Veranstaltungen mit Veranstaltercharakter.
Warum wurden die Regeln verschärft?
Die Landesregierung nennt mehrere Gründe:
- Schutz der sensiblen Natur- und Bergregionen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Reduzierung von Verkehrsbelastungen auf beliebten Passstraßen
- Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes Dolomiten
ABER: Private Touren weiterhin erlaubt
Wer privat mit dem Motorrad in Südtirol unterwegs ist, kann auch künftig die beeindruckenden Passstraßen genießen.
Clubs, Vereine und Tourenanbieter sollten jedoch vor der Planung organisierter Ausfahrten die aktuellen Vorschriften prüfen und gegebenenfalls Genehmigungen einholen.
Grödner Joch wird verkehrsberuhig: Durchfahrtsverbot ab September
Ab 1. September 2026 gilt am Grödner Joch (Passo Gardena) zunächst testweise für zwei Monate ein Durchfahrtsverbot für den motorisierten Transitverkehr.
Ausgenommen sind Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten. Bewährt sich die Maßnahme, könnte die Sperre ab 2027 jedes Jahr von Mai bis Oktober gelten.
Konkret betrifft die Sperre die Passstraße zwischen den Gemeinden im Grödner– und Gadertal.
Wo sind weitere Zufahrtsbeschränkungen?
Beschluss der Landesregierung Südtirol (Nr. 495 / 19.06.2026)
Auszug:
beschlossen
1. Die Durchführung von Motorsportveranstaltungen ist unzulässig:
a) in den in Anlage A ausgewiesenen und abgegrenzten Straßen, aufgrund der besonderen Umweltempfindlichkeit des betroffenen Gebietes;
b) in Gebieten über 1.600 m Meereshöhe.
2. Das Verbot kann auch auf andere Straßen und/oder Straßenabschnitte erstreckt werden, wenn, auch unabhängig von Überlegungen zum Umweltschutz, die Morphologie der betroffenen Straße nicht geeignet ist, und/oder Bedenken in Bezug auf die Straßensicherheit und die Interferenz mit dem untergeordneten lokalen Verkehr bestehen. Da die betroffenen Straßen nicht in Voraus und allgemein definiert werden können, unterliegt ihre Bestimmung den zuständigen Ämtern, im Laufe des Genehmigungsverfahrens.
Juristische Auslegung zum Beschluss Nr. 495 / 19.06.2026
Das Gesetz nennt keine genaue Teilnehmerzahl, ab der eine Fahrt als organisiert gilt. Es kommt stattdessen auf die Struktur der Fahrt an.
Als Indizien für eine nunmehr verbotene, organisierte Fahrt gelten:
- Ein fester Tourguide oder ein offizieller Veranstalter
Eine öffentliche Ausschreibung (z. B. auf Facebook, Flyern oder Hotel-Websites)
Ein festgelegter Zeitplan und eine feste Route - Die Erhebung von Teilnahmegebühren
Praxis-Beispiel:
Verabreden sich drei Freunde spontan zu einer Tour über das Stilfserjoch, ist das völlig legal. Schreibt ein Hotel jedoch eine geführte Tour für seine Gäste zu einem festen Zeitpunkt aus, gilt dies bereits als verboten.
Fazit
Weitere Informationen und Quellen:
- Landesregierung Südtirol | Beschluss Nr. 495, 19.06.2026 (PDF)
- Offizielle Informationen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol | www.provinz.bz.it
- Tourismusinformationen Südtirol | www.suedtirol.info
- Auto Motor und Sport | Artikel
- ADAC | www.adac.de
* Alle Informationen stammen aus den aufgeführten Quellen, ergänzt von KI-generierten Inhalten.
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