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Neue, verschärfte Regeln auf Alpenpässen in Südtirol

(Aktualisiert: 04.08.2026)

Südtirol verschärft Regeln für Motorrad- und Oldtimer-Touren auf beliebten Alpenpässen

Motorradfahrer, Vespa Fahrer, Oldtimer-Besitzer und Veranstalter von Ausfahrten und Rallyes müssen sich auf wichtige Änderungen in Südtirol einstellen.

Die Südtiroler Landesregierung am 19.06.2026 beschlossen, organisierte Motorsportveranstaltungen auf zahlreichen bekannten Passstraßen künftig zu untersagen.

Betroffen sind unter anderem das Stilfserjoch, Timmelsjoch, Jaufenpass, Grödnerjoch und Sellajoch, Karerpass.

Das Verbot betrifft nicht nur klassische Rallyes oder Bergrennen. Auch organisierte Motorradtouren, Oldtimer-Ausfahrten und Gleichmäßigkeitsfahrten (von Clubs / Organisationen) können unter die neuen Regelungen fallen, wenn diese offiziell geplant, beworben oder von einem Veranstalter koordiniert werden. Privatfahrten sind vom Verbot bisher unberührt!

Details des "Beschluss der Landesregierung Südtirol (Nr. 495 / 19.06.2026)"
UND: Es gibt weitere Einzelregelungen & Zufahrtsbeschränkungen 
Zusätzlich wird u. a. ab September 2026 ein generelles Verkehrsverbot (Durchfahrtsverbot) für Touristen am Grödner Joch umgesetzt.
Ein Motorroller steht vor einem mit Aufklebern bedeckten Passschild am Straßenrand in den Bergen, umgeben von grünem Gras und felsigen Gipfeln.
Bild: JustKommunikation GmbH / JustRide it

Was bleibt erlaubt?

Für Motorradfahrer und Autofahrer ändert sich im normalen Reiseverkehr zunächst nichts. Die beliebten Alpenpässe dürfen weiterhin privat und individuell befahren werden. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen organisierte Veranstaltungen mit Veranstaltercharakter.

Warum wurden die Regeln verschärft?

Die Landesregierung nennt mehrere Gründe:

  • Schutz der sensiblen Natur- und Bergregionen
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Reduzierung von Verkehrsbelastungen auf beliebten Passstraßen
  • Schutz des UNESCO-Weltnaturerbes Dolomiten

ABER: Private Touren weiterhin erlaubt

Wer privat mit dem Motorrad in Südtirol unterwegs ist, kann auch künftig die beeindruckenden Passstraßen genießen.

Clubs, Vereine und Tourenanbieter sollten jedoch vor der Planung organisierter Ausfahrten die aktuellen Vorschriften prüfen und gegebenenfalls Genehmigungen einholen.

Grödner Joch wird verkehrsberuhig: Durchfahrtsverbot ab September

Ab 1. September 2026 gilt am Grödner Joch (Passo Gardena) zunächst testweise für zwei Monate ein Durchfahrtsverbot für den motorisierten Transitverkehr.

Ausgenommen sind Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten. Bewährt sich die Maßnahme, könnte die Sperre ab 2027 jedes Jahr von Mai bis Oktober gelten.

Konkret betrifft die Sperre die Passstraße zwischen den Gemeinden im Grödner und Gadertal.

Wo sind weitere Zufahrtsbeschränkungen?

Liste mit Straßennamen in Südtirol, die für Motorsport gesperrt sind; Motorsportveranstaltungen verboten, private Fahrten mit Auto oder Motorrad erlaubt.
Bild: KI-unterstützt generiert, JustKommunikation GmbH / JustRide it

Beschluss der Landesregierung Südtirol (Nr. 495 / 19.06.2026)

Auszug:

beschlossen

1. Die Durchführung von Motorsportveranstaltungen ist unzulässig:
a) in den in Anlage A ausgewiesenen und abgegrenzten Straßen, aufgrund der besonderen Umweltempfindlichkeit des betroffenen Gebietes;
b) in Gebieten über 1.600 m Meereshöhe.

2. Das Verbot kann auch auf andere Straßen und/oder Straßenabschnitte erstreckt werden, wenn, auch unabhängig von Überlegungen zum Umweltschutz, die Morphologie der betroffenen Straße nicht geeignet ist, und/oder Bedenken in Bezug auf die Straßensicherheit und die Interferenz mit dem untergeordneten lokalen Verkehr bestehen. Da die betroffenen Straßen nicht in Voraus und allgemein definiert werden können, unterliegt ihre Bestimmung den zuständigen Ämtern, im Laufe des Genehmigungsverfahrens.

 
3. Das Verbot gilt für alle Motorsportveranstaltungen, sei es wettbewerbsorientiert als nicht wettbewerbsorientiert
 
Weitere Informationen im veröffentlichen Beschluss (PDF)
Offizielles Dokument der Landesregierung Südtirol zur Regelung von Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Straßen, zweisprachig Deutsch und Italienisch, mit Behördennamen und Sitzungsteilnehmern.

Juristische Auslegung zum Beschluss  Nr. 495 / 19.06.2026

Das Gesetz nennt keine genaue Teilnehmerzahl, ab der eine Fahrt als organisiert gilt. Es kommt stattdessen auf die Struktur der Fahrt an.

Als Indizien für eine nunmehr verbotene, organisierte Fahrt gelten:

  • Ein fester Tourguide oder ein offizieller Veranstalter
    Eine öffentliche Ausschreibung (z. B. auf Facebook, Flyern oder Hotel-Websites)
    Ein festgelegter Zeitplan und eine feste Route
  • Die Erhebung von Teilnahmegebühren

Praxis-Beispiel:

Verabreden sich drei Freunde spontan zu einer Tour über das Stilfserjoch, ist das völlig legal. Schreibt ein Hotel jedoch eine geführte Tour für seine Gäste zu einem festen Zeitpunkt aus, gilt dies bereits als verboten.

Fazit

Die neuen Regelungen bedeuten einen deutlichen Einschnitt für organisierte Motorrad- und Oldtimer-Veranstaltungen in Südtirol.
Individualreisende und private Motorradtouren bleiben jedoch weiterhin möglich.
Für viele Vespa Fahrer bleibt Südtirol damit auch künftig eines der schönsten Reiseziele in den Alpen.
 
Die Vermutung liegt nahe, dass zeitnah auch andere Regionen nachziehen werden. Bei der Großglockner Hochalpenstraße ist es bereits seit längerem ein Thema.

Hinweis: Bilder JustKommunikation / JustRide it

Weitere Informationen und Quellen:

* Alle Informationen stammen aus den aufgeführten Quellen, ergänzt von KI-generierten Inhalten. 
** Beitragstitelbild KI-unterstützt generiert

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