Die Forderung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für 50‑ccm‑Kleinkrafträder – darunter viele Vespa‑Modelle – von derzeit 45 km/h auf 60 km/h anzuheben, wird seit Jahren kontrovers diskutiert.
Eine Umfrage auf Social Media zeigt ein deutliches Votum für eine Tempo-Errhöhung
Der Führerscheinzusatz B196 erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit: Er ermöglicht Inhaberinnen und Inhabern der Pkw‑Führerscheinklasse B, in Deutschland auch 125‑ccm‑Motorräder (Klasse A1) zu fahren – aber aktuell nur in Deutschland!
Die EU hat sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt, die die EU-Führerscheinrichtlinie aktualisiert und einige Änderungen. Explizit neue Regeln für motorisierte Zweiradfahrer gibt es nicht.
(Pressemitteilung des Europ. Parlaments, 25.03.2025)
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