Verkehrsschilder – Schon einmal gesehen?!
Vielzahl an Schildern regeln den Verkehr in Deutschland (§45 StVO).


Nicht nur der Verkehr auf den Straßen nimmt seit Jahren zu – auch die Anzahl der Verkehrzeichen vermehrt sich rasant. Aktuell sind es über 400 Verkehrzeichen in Deutschland – laut §45 Straßenverkehrsordnung (StVO)!
Was (meine persönliche Meinung) früher mit Tolaranz, Rücksicht und Menschenverstand des einzelnen Verkehrsteilnehmer gelöst wurde, wird oder muss heute scheinbar mit immer weiteren Schildern mit Geboten, Verboten und sonstigen Hinweisen gesteuert werden.
Gerade für Zweiradfahrer, die sich gerade im Stadtgebiet doppelt umsichtig verhalten müssen, bedeutet dies zusätzliche Konzentration und Aufmerksamkeit. Und wenn man einmal eines dann in der Schilderflut übersieht, drohen immer höhere Bussgelder…
Aber was bedeuten diese Schilder eigentlich? Gerade einige neuere Schilder?
Seit dem 09.11.2021 gibt es in Deutschland die „Novelle der Straßenverkehrsordnung“. Darin kamen (neben höheren Strafen / Bussgelder) weitere neue Verkehrsschilder hinzu, die den Verkehr regeln sollen.
Darunter beispielsweise das Schild für vorberechtigtes Parken von Carsharing Fahrzeugen, der Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer oder auch die Verkehrszeichen für Radschnellwege und Fahrradzonen sowie Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder.
Und speziell für motorisierte Zweiradfahrer?
Auch neue, spezielle Verkehrszeichen für Zweiradfahrer – mit & ohne Motor
Ein besonders „interessantes“ Verkehrszeichen, was man vermehrt sieht, ist das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge (Zeichen Zeichen 277.1). Damit dürfen weder PKWs, LKWs, Busse noch Krafträder mit Beiwagen ein Motorrad, Motorroller oder Fahrrad überholen.
Auch werden für Elektrofahrzeuge, Lastenfahrräder und eBikes gibt es Verbotsschilder und Zusatzzeichen.
An speziellen Ampel mit „Grünpfeil“ dürfen nun auch Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen.
Auch werden für Elektrofahrzeuge, Lastenfahrräder und eBikes gibt es Verbotsschilder und Zusatzzeichen.
An speziellen Ampel mit „Grünpfeil“ dürfen nun auch Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen.




Verkehrszeichen in Deutschland (§ 45 StVO)
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält über 400 Verkehrsschilder in Deutschland, die den Straßenverkehr beinflussen und regeln. Verkehrszeichen können Verkehrsschilder, aber auch Markierungen auf der Fahrbahn bzw. im Straßenbereich sein. Die StVO unterscheidet die Schilder in folgende Bereiche:
- Gefahrzeichen
- Vorschriftzeichen
- Richtzeichen
- Verkehrseinrichtungen (= Verkehrs- und Verhaltensregeln z. B. Sperr- und Leitpfosten sowie Schranke)
- Sonderschilder
- Zusatzzeichen
Weitere Informationen zu §45 StVO.
Übersicht der Verkehrzeichen in einer Broschüre des ADHS „Verkehrszeichen in Deutschland“.
Bussgeldkatalog 2025 – bei gängigen Verkehrszeichen der StVO:
Hinweis: Zur besseren Ansicht der Tabelle – bitte das Smartphone im Querformat nutzen.
Verstoß | Bußgeld | Bußgeld inkl. Gebühren | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
Stoppschild missachtet | 10 € | 38,50 € | – | |
… mit Gefährdung | 70 € | 98,50 € | 1 | – |
Vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet | 10 € | 38,50 € | – | |
… mit Gefährdung | 15 € | 43,50 € | – | |
Einbahnstraßenzeichen missachtet | 25 € | 53,50 € | – | |
Verbot der Einfahrt missachtet | 25 € | 53,50 € | – | |
Verbot zu Wenden missachtet | 20 € | 48,50 € | – | |
… mit Gefährdung | 30 € | 58,50 € | – |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrszeichen/#tabelle
Weitere Informationen zu Bußgeldern und Verwarnungen: Bußgeldkatalog Motorrad – StVO & StVZO