Tempo 60 für „kleine Vespas“: Stand der Debatte? Welche Pros & Cons?!
- 1. Mai 2026
(Aktualisiert: 27.05.2026)
Mehr Tempo für "kleine" Vespas? Was die Debatte treibt – und warum es vorerst bei 45 km/h bleibt
Die Forderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für 50‑ccm‑Kleinkrafträder wird seit Jahren kontrovers diskutiert.
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Aktuelle Regelung in Deutschland (Stand 5-2026)
Für Vespas / Kleinkrafträder mit 50 cm³ Hubraum gelten in Deutschland die allgemeinen Vorschriften für Kleinkrafträder. Diese basieren u. a. auf EU-Verordnung Nr. 168/2013 (Anhang I, Klasse L1e-B) und EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG)
Die Vorgaben im Überblick:
- Maximal 45 km/h
- Gilt für alle neu zugelassenen 50‑ccm‑Vespas (z. B. Vespa Primavera 50, Sprint 50)
- Grundlage: § 6 Fahrzeug‑Zulassungsverordnung (FZV) und EU‑Fahrzeugklasse L1e
2. Führerschein
Je nach Fahrerlaubnis:
- AM (ab 15 oder 16 Jahren, je nach Bundesland): Standardklasse für 50 ccm
- B (PKW‑Führerschein): Beinhaltet Klasse AM automatisch
- Alte Führerscheine (DDR‑Recht): Teilweise Sonderregelung bis 60 km/h (siehe Punkt 6)
3. Versicherung & Kennzeichen
- Versicherungskennzeichen (jährlich neu, Farbwechsel)
- Keine Zulassung, kein Fahrzeugschein im klassischen Sinn
- Keine Kfz‑Steuer
4. Helmpflicht & Schutzkleidung
- Helmpflicht: Ja (gesetzlich vorgeschrieben)
- Weitere Schutzkleidung (Jacke, Protektoren, Stiefel): Dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
5. Tuning / Entdrosselung
- Entdrosselung auf 60 km/h oder mehr ist illegal
- Folgen:
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Straf‑ und Bußgeldverfahren möglich
6. Sonderfall: „DDR‑Mopeds“ (60‑km/h‑Regel)
- Betrifft nur bestimmte Kleinkrafträder, die:
- vor dem 1. März 1992
- nach DDR‑Recht
- mit Betriebserlaubnis für 60 km/h
- Vespas fallen nicht darunter
- Diese Sonderregelung ist nicht übertragbar auf westliche oder neue Fahrzeuge.
EU-Verordnung Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die EU-weite Harmonisierung auf 45 km/h für Kleinkrafträder (Klasse AM) basiert auf einem politischen Kompromiss, der die damaligen Mehrheitsverhältnisse abbildete.
Da in 7 von 12 Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits das 45-km/h-Limit galt, passten sich die restlichen Länder – darunter Deutschland, Österreich und das dritte Land, Spanien – dem Mehrheitsbeschluss an.
Im Rahmen der technischen Definition des Kleinkraftrades wurde festgelegt, dass ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h haben darf. (EU-Verordnung Nr. 168/2013 (Anhang I, Klasse L1e-B))
Warum bleibt es bei 45 km/h?
Die EU-Fahrzeugklasse AM schreibt europaweit die Begrenzung auf 45 km/h fest. Zudem gibt es sicherheitstechnische Bedenken (Kausalität: Höhere Geschwindigkeiten – schwerere Unfallfolgen)
Übersicht der Argumente (vom ADAC unterstützt):
- Sicherheitsbedenken
- Höheres Verletzungsrisiko bei Unfällen
- Oft fehlende Schutzkleidung
- Gemeinsame EU‑Vorgaben
- Fahrtrainings
- Verkehrssicherheit
- Bewusstseinsbildung statt Tempoerhöhung
„Unfallforschung“ bei Kleinkrafträdern
(lt. Statistiken wie Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr 2021, Stat. Bundesamt / veröff. 2023)
Kleinkrafträder (50 ccm): Risikogruppe nicht nur junge Fahrer
Kleinkrafträder gelten zwar als „Einstiegsfahrzeuge“ für junge Fahrer, das Unfallgeschehen betrifft jedoch alle Altersgruppen.
Die Risiken entstehen vor allem im dichten Stadtverkehr und durch typische Konfliktsituationen mit Pkw – unabhängig vom Alter der Fahrer. Denn Kleinkrafträder werden vor allem im Stadtverkehr genutzt, sind auch Berufspendler und ältere Alltagsnutzer entsprechend häufig in Unfälle verwickelt.
- Unfalltypen – Hauptursachen: Fahrunfälle (43,5 %), Längsverkehr (18,2 %), Einbiegen / Kreuzen (11-28 %) und Abbiege-Unfälle (7,9-22 %)
- Hauptverursacher: Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten liegt die Hauptschuld nur zu ca. 33 % beim Zweiradfahrer.
Unfallrisiken und typische Gefahren vor allem innerorts: u. a.
- Vorfahrtsverletzungen
- Abbiegeunfälle
- Kollisionen mit Pkw
Grundsätzlicher physikalisch‑medizinischer Zusammenhang:
Studien zeigen:
- +1 % Geschwindigkeit → ca. +2 % Unfallzahlen mit Verletzten, +3 % schwere Verletzungen, +4 % tödliche Unfälle
Besonders wichtig für Zweiräder zu berücksichtigen:
- Zweirad-Fahrer gelten als „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“. Daher ist die Verletzungswahrscheinlichkeit bei gleicher Geschwindigkeit höher als Fahrer eines Autos
Quelle:
Speed is a central issue in road safety | European Comission
Speed and the injury risk for different speed levels | European Comissio
Übersicht: Studien / Forschungsarbeiten:
Zusammenhang „Geschwindigkeit & Verletzungsrisiko Zweiräder / Motorräder”
Zusammenhang „Geschwindigkeit & Verletzungsrisiko Zweiräder / Motorräder”
Evidenzlevel:
⭐⭐⭐⭐⭐ (globaler Meta‑Standard)
= Grundlage für weltweite Verkehrssicherheitsstrategien (UN, Vision Zero, EU)
Geschwindigkeit erhöht Unfallwahrscheinlichkeit und Verletzungsschwere
Evidenzlevel:
⭐⭐⭐⭐⭐ (Peer‑Review, GIDAS)
Verletzungsrisiko steigt mit Kollisionsgeschwindigkeit
~48 km/h → ~10 % Risiko schwerer Verletzung
BFU / Sinus-Plus (2023)
Motorradunfälle: Geschwindigkeit der Motorradfahrenden
Evidenzlevel:
⭐⭐⭐ (Mehrstudien-Synthese)
Starker Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Verletzungsschwere
+20 km/h → Tödliches Risiko steigt stark
Ding et al. / Lubbe et al. (2019)
Motorcyclist injury risk as a function of real-life crash speed and other contributing factors
⭐⭐⭐⭐⭐ (empirische Unfallanalyse)
Höhere Geschwindigkeit erhöht Risiko und Unfallschwere
Geschwindigkeit = zentraler Unfallfaktor
EU / Nilsson-Modell (2004, validiert)
Speed and road accidents: an
evaluation of the Power Model
Evidenzlevel:
⭐⭐⭐⭐ (makrostatistisch)
Eines der meistzitierten Modelle weltweit und ist Grundlage für: Tempolimit-Debatten | Verkehrsplanung | Vision Zero
Geschwindigkeit wirkt überproportional auf Unfallfolgen
+1 % Tempo → +4 % tödliche Unfälle
Kurz-Fazit:
- Statistischer Zusammenhang
→ Höhere Geschwindigkeit korreliert signifikant mit schwereren Verletzungen - Quantitativer Effekt
→ Kleine Geschwindigkeitsänderungen führen zu überproportionalen Risikozunahmen - Besonders starke Wirkung bei Zweirädern
→ Wegen fehlender Schutzsysteme (keine Knautschzone, kein Airbag)
Die Petition(en)
- Begründung: Als Hauptgrund wurde angeführt, dass durch die dritte EU-Führerscheinrichtlinie die Klassen harmonisiert seien und eine nationale Abweichung bei der Höchstgeschwindigkeit der Klasse AM nicht möglich sei.
- Aktuelle Regelung: 50ccm-Roller, die nach aktueller Rechtslage zugelassen werden, müssen weiterhin auf 45 km/h begrenzt bleiben.
- Ausnahme DDR-Mopeds: Die Sonderregelung für alte DDR-Mopeds (wie Schwalbe, S51), die legal 60 km/h fahren dürfen, bleibt bestehen.
Aktuelle Debatte
VERSUS
Verkehrsclubs, Initiativen und Vespa Fahrerinnen und Fahrer fordern seit Jahren eine Anhebung auf 50 oder 60 km/h. Der Grund: Mit 45 km/h werden die Roller innerorts häufig zum Verkehrshindernis, was zu gefährlichen Überholmanövern durch Autos führt.
Die FDP setzt sich bereits länger aktiv dafür ein und argumentiert – neben der Verkehrssicherheit -, dass die Begrenzung auf 45 km/h nicht mehr zeitgemäß ist und moderne Roller leicht für 60 km/h ausgelegt sind. Auch würde die Geschwindigkeitsanhebung die Attraktivität und Nutzbarkeit für Pendler und junge Menschen deutlich steigern. Letztlich wird auf die Sonderregelung für alte DDR-Mopeds verwiesen, die 60 km/h fahren dürfen.
FDP-Initiative & IVM FÜR Tempo 60:
Unabhängig von der abgelehnten Petition setzt sich die FDP-Landtagsfraktion in NRW weiterhin für eine Anhebung auf 60 km/h ein, um die Sicherheit durch weniger Überholmanöver zu erhöhen.
Auch der Industrie‑Verband Motorrad Deutschland (IVM) spricht sich für eine Neubewertung der geltenden Geschwindigkeitsregelung für Mopeds aus. Nach Ansicht des Verbands führt die aktuelle Begrenzung auf 45 km/h insbesondere im innerstädtischen Verkehr zu Problemen. „Mit 45 km/h werden Mopedfahrer auch innerorts zu rollenden Hindernissen für Pkw, Lkw und Busse“, erklärte Hauptgeschäftsführer Uwe Seitz. Die Folge seien teils äußerst riskante Überholmanöver auf engem Raum. Dies stelle einen klaren Nachteil für die Sicherheit von Moped- und Rollerfahrern dar.
Quelle: https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/hoechstgeschwindigkeit-nrw-landtag-debattiert-ueber-mopeds-1276583
ADAC GEGEN Tempo 60:
Die Position des ADAC, eine Erhöhung der Geschwindigkeit (speziell etwa für Mopeds von 45 auf 60 km/h) abzulehnen, basiert auf sicherheitstechnischen Bedenken, wonach höhere Geschwindigkeiten zu schwereren Unfallfolgen führen.
- Höhere Verletzungsschwere: Untersuchungen zeigen, dass mit steigender Geschwindigkeit die Schwere der Verletzungen bei Kollisionen signifikant zunimmt.
- Kollisionsgeschwindigkeiten: Eine Erhöhung des Tempolimits führt zu höheren Kollisionsgeschwindigkeiten, was das Risiko für tödliche Unfälle erhöht.
- Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer: Insbesondere für Rollerfahrer, die häufig ohne spezielle Schutzkleidung unterwegs sind, wird eine Geschwindigkeitserhöhung als zu gefährlich eingestuft.
- Unfallursachen: Neben überhöhter Geschwindigkeit wird auch zu geringer Abstand als Hauptunfallursache genannt.
Pro & Con Tempo 60 km/h
Argumente FÜR Tempo 60
- Besseres Mitschwimmen im Verkehr, insbesondere auf Landstraßen
- Weniger riskante Überholmanöver durch Autofahrer
- Höhere Attraktivität von Rollern als Alltagsfahrzeug
Argumente GEGEN Tempo 60
- Erhöhtes Risiko für schwere Verletzungen
- Technische Grenzen vieler 50‑ccm‑Fahrzeuge
- Unveränderte Schutzkleidungsgewohnheiten vieler Fahrer
Fazit
- Der Wunsch nach Tempo 60 für 50‑ccm‑Vespas hat viele Befürworter unter den Fahrerinnen und Fahrern – ist absolut nachvollziehbar. Leider trifft es jedoch auf klare sicherheitspolitische Grenzen.
- Die Ablehnung der Petitionen 2025 (und 2018) zeigen, dass aktuell nicht die Geschwindigkeit, sondern Ausbildung, Training und Schutz im Fokus stehen.
- Die aktuellste detaillierte Sonderauswertung zu Kleinkrafträdern im Unfallgeschehen basiert auf der Destatis‑Analyse von 2021 (veröffentlicht 2023). Hiernach entstehen Risiken vor allem im dichten Stadtverkehr und durch typische Konfliktsituationen mit Pkw – unabhängig vom Alter der Fahrer. Neuere Unfallzahlen bestätigen die grundlegenden Trends, werden jedoch nur noch in aggregierter Form veröffentlicht.
- Seit 2002 gilt 45 km/h EU-weit für Kleinkrafträder (EU-Verordnung Nr. 168/2013). Damals galt in 7 von 12 Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kleinkrafträder eine Beschränkung auf 45 km/h, nur in 3 Ländern galt 50 km/h, darunter Deutschland und Österreich. Der Kompromiss wurde damals also zugunsten der Mehrheit geschlossen. Mittlerweile gilt in nahezu allen EU-Staaten eine Hubraum-Beschränkung für Schnellstraßen und Autobahnen.
- Eine mögliche Lösung ist die Einführung einer nationalen Fahrerlaubnis „AM+“. Während die europaweit gültige AM-Klasse weiterhin auf 45 km/h begrenzt bleibt, könnte AM+ das Fahren von 50-ccm-Rollern – einschließlich Elektrorollern – bis 60 km/h, etwa ab 16 Jahren, erlauben.
- Auch zu bedenken: In der Betriebserlaubnis der Vespas / Kleinkrafträder ist eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h eingetragen. Sollte es zu einer Erhöhung der Höchstgeschwinigkeit kommen, müsste auch dieser Aspekt geklärt werden.
- Eine generelle gesetzliche Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder (Klasse AM) von 45 auf beispielsweise 50 oder 60 km/h ist derzeit nicht in Sicht. Bisherige politische Initiativen und Petitionen auf nationaler und EU-Ebene wurden von den Gesetzgebern mit Verweis auf die EU-Führerscheinrichtlinien abgelehnt.
- Ob sich das in Zukunft ändert, hängt weniger vom Wunsch nach mehr Tempo als von überzeugenden Sicherheitskonzepten ab.
Abschließend:
- Viele Städte und Orte haben innerorts Tempo 30 km/h eingeführt. Somit hätte die Tempo-Erhöhung wohl „nur“ außerorts letztlich Bedeutung.
Social Media
Wie sieht es aktuell die Vespa & Zweirad-Community?!
Tempo 60 für Roller / Vespa!?
Tempo 60 für Roller / Vespa!? Die Petition von SIP wurde zurückgewiesen! Es bleibt aber weiterhin Thema - auch in der Politik, wie in NRW!
Das große Interesse an dem Thema zeigt die Debatte im Rahmen unseres Posts bei Instagram (11.05.2026).
Die Anzahl der Kommentare und die dazugehörige Abstimmung zeigen eine große Befürwortrschaft unter den Fahrer:innen.
Viele Kommentare reflektieren dieses Thema auch von der „Gefahrenseite“ und nannten „Technisch-regulativen Aspekte“ als „Hürde“.
Denn eine Änderung des Gesetzes, ändert nicht die in der Betriebserlaubnis der Vespa stehende Höchstgeschwindigkeit! Damit würde eine Gesetzesänderung vornehmlich neue Vespas betreffen – für „ältere“ Modelle müsste diesbezüglich eine weitere Lösung gefunden werden.
Zwischenergebnis der Abstimmung auf Instagram / Facebook (22.05.2026):
Stand: 22.05.2026 (7:00 Uhr) | Copyrights JustKommunikation GmbH / JustRide it
Quellen:
- EU-Verordnung Nr. 168/2013 (Anhang I, Klasse L1e-B) (PDF S. 94/95/99)
- Petition für angepasste Geschwindigkeit von Kleinkrafträdern abgelehnt (2025) | SIP Scootershop
- Petitionsantrag für 60 km/h abgelehnt (2025) | motorradonline.de
- Petition 77671 (2018): Zulassung von Rollern mit 50 ccm mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h | Deutscher Bundestag (31.03.2018)
- Werden Mopeds sicherer, wenn sie Tempo 60 fahren dürfen? | Kölner Stadt Kurier
- ADAC lehnt Tempo 60 für Mopeds ab | Kölner Stadt Kurier
- Rasche (FDP): 60 km/h für Kleinkrafträder – mehr Sicherheit statt gefährlicher Überholmanöver | FDP (NRW)
- Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr 2021 | Stat. Bundesamt, Destatis (veröff. 2023)
- Crash bei niedrigem Tempo: Warum Autos hier zu wenig schützen | adac.de






