Vespa Fahren im Stau: Durchschlängeln erlaubt!?
- 1. Mai 2025
Oft schlängelt man sich als Vespa-Fahrer:innen bei Stau an Autos vorbei.
Aber: Was ist erlaubt - und was nicht?! Und wo ist es erlaubt?!
Wer kennt es nicht: Stau auf der Autobahn, Schnellstrasse oder vor einer Ampel und Kreisverkehr… Vielleicht ist es heiß oder es regnet. Also schlängelt man sich an den stehenden oder langsamfahrenden Autos vorbei.
In Italien ist es schon so üblich, dass man vom Autofahrer ungläubig angesehen wird, wenn man es als Vespa / Motorrad Fahrer nicht macht!
In Frankreich ist seit Anfang 2025 die Staudurchfahrt für Motorräder / Roller erlaubt.
Nach mehrjährigen Testphasen und Bemühungen des französischen Motorradfahrerverbands sind Staudurchfahrten für Motorräder / Roller in Frankreich seit Januar 2025 legal.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen für das sog. “Lane-Splitting” gegeben sein:
- Die Staudurchfahrung ist nur für motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter legal.
- Die Staudurchfahrung ist nur auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen erlaubt, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und jeweils mindestens zwei Fahrspuren haben.
- Die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 70 km/h betragen.
Und folgendes muss bei der Staudurchfahrt in Frankreich beachtet werden:
- Der Stau muss zwischen den beiden Fahrstreifen durchfahren werden, die sich auf den beiden am weitesten links gelegenen Fahrspuren einer Fahrbahn befinden.
- Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
- Keine der Fahrspuren darf im Bau oder ganz oder teilweise mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
- Bevor der Fahrer zwischen den Fahrspuren fährt, warnt er andere Verkehrsteilnehmer vor seiner Absicht.
- Es ist in “Zwischenspuren” verboten, ein anderes Fahrzeug in “Zwischenspuren” zu überholen.
- Der Fahrer, der den Stau zwischen den regulären Fahrspuren durchfährt, muss auf eine der beiden Spuren zurückkehren, sobald sich der Verkehrsfluss normalisiert. Das ist der Fall, sobald auf einer der beiden Fahrspuren mindestens 50 km/h gefahren wird.
Bei Verstoß gegen diese Vorschriften ahndet dies die französische Polizei mit Bußgeld bis Führerscheinentzug.
Auch in Belgien und den Niederlanden vergleichbare Ausnahmen
- Belgien: Ab dem 1. September 2026 dürfen Motorradfahrer offiziell die Rettungsgasse zwischen zwei Fahrstreifen nutzen, um im Stau voranzukommen.
- Niederlande: Das Durchfahren von Staus mit Motorrädern ist zwar gesetzlich nicht erlaubt, wird es in der Praxis oft toleriert, sofern es vorsichtig und mit geringem Geschwindigkeitsunterschied durchgeführt wird.
In Deutschland Durchschlängeln weiterhin verboten
In Deutschland ist das Durchschlängeln von Vespa- / Motorrad-Fahrer:innen zwischen den Fahrzeugreihen im Stau nicht erlaubt. Auch bei großer Hitze ist die Rettungsgasse tabu!
Anders als in einigen Nachbarländern fehlt hierzulande eine gesetzliche Grundlage, die das sogenannte “Lane Splitting” oder “Filtering” gestattet.
Wer sich durch den Stau bewegt, riskiert ein Bußgeld – und in bestimmten Fällen auch Punkte in Flensburg.
Seit Jahren setzen sich Motorradverbände vergeblich für eine gesetzlich abgesicherte Regelung ein.
Und Nutzung der Standspur im Stau?
Auch dies ist untersagt, da hier die Gefahr besteht, dass sich die Motorräder unmittelbar vor einer Unfallstelle auf dem Standstreifen stauen und Rettungskräfte behindern.
In der Praxis handelt es sich dabei meist um einen unerlaubten Fahrstreifenwechsel oder ein nicht zulässiges Überholen zwischen zwei Fahrzeugreihen.
Basis der Rechtslage: Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aus Jahr 2019
Das Gericht stellte klar, dass ein Motorradfahrer, der im Stau zwischen den Fahrzeugen hindurchfährt, nicht mehr auf seinem ursprünglichen Fahrstreifen unterwegs ist. Damit liegt ein Überholen unter Missachtung der allgemeinen Verkehrsregeln vor – selbst dann, wenn die übrigen Fahrzeuge stehen.
Bußgelder für Durchschlägeln im Stau (Deutschland)
Durch das Vorbeifahren an im stockenden Verkehr stehenden Autos verstößt man nach geltender Rechtslage (Stand 1-2025) gegen mehrere zentrale Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Maßgeblich sind in der Praxis meist § 5 StVO (Überholen) sowie § 7 Abs. 2 StVO (Fahrstreifenbenutzung).
Nachfolgende Übersicht mit den wichtigsten Verstößen:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubter Fahrstreifenwechsel / Fahrstreifenbegrenzung überfahren | 30-35 € | 0 | |
| Überholen im Stau zwischen Fahrzeugreihen (Rechtsüberholen) | 100 € | 1 | |
| … mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 120 € | 1 | |
| … mit Unfallfolge | 145 € | 1 | |
| Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen genutzt | 75 € | 1 | |
| … mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
| … mit Unfallfolge | 110 € | 1 |
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